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125.411 CH-SO

§ 9 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern

Finanzkompetenzen
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§ 9 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern

1. Verpflichtungen im Zusammenhang mit Fällen (wie Expertisen, Zeugengelder, Übersetzungshonorare) begründet der zuständige Amtsgerichtspräsident oder die zuständige Amtsgerichtspräsidentin.

2. Andere Verpflichtungen bis zum Wert von CHF 300.-- begründet der geschäftsleitende Amtsgerichtspräsident oder die geschäftsleitende Amtsgerichtspräsidentin, über diesen Wert hinausgehende Verpflichtungen die Geschäftsleitung.

3. Visa auf Rechnungen für Gutachten und andere Beweismassnahmen leistet der zuständige Gerichtsschreiber oder die zuständige Gerichtsschreiberin oder der Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin mit dem zuständigen Amtsgerichtspräsidenten oder der zuständigen Amtsgerichtspräsidentin, beziehungsweise deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen.

4. Visa auf den übrigen Rechnungen und Buchungsbelegen leistet ein Kanzleimitarbeiter oder eine Kanzleimitarbeiterin oder ein Gerichtsschreiber oder eine Gerichtsschreiberin mit dem Amtsgerichtsschreiber oder der Amtsgerichtsschreiberin oder dem geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder der geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidentin, beziehungsweise deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen.

5. Die Geschäftsleitung erlässt zuhanden der Gerichtskasse jeweils aktuelle Listen der Zeichnungsberechtigten für Kreditoren- und Buchungsbelege, Zulagen- und Abzugsmeldungen sowie für deren Freigabe, mitsamt Unterschriftsmustern.

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