§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern - Stellvertretender Amtsgerichtsschreiber oder stellvertretende Amtsgerichtsschreiberin
§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern · Stellvertretender Amtsgerichtsschreiber oder stellvertretende Amtsgerichtsschreiberin
1. Der stellvertretende Amtsgerichtsschreiber oder die stellvertretende Amtsgerichtsschreiberin leitet die ihm oder ihr zugeteilte andere Abteilung in fachlicher Hinsicht.
2. Er oder sie ist Vorgesetzter oder Vorgesetzte der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen, des Kanzleipersonals und der Rechtspraktikanten und Rechtspraktikantinnen für die ihm oder ihr zugeteilte andere Abteilung.
3. Er oder sie ist auf der ihm oder ihr zugeteilten anderen Abteilung verantwortlich für
a) die Unterzeichnung aller nach aussen gehenden Schriftstücke (Vorladungen, prozessleitende Verfügungen, allgemeine Korrespondenz);
b) den Erlass von fachlichen Arbeitsanweisungen;
c) die Führung der Geschäftskontrollen und der Registratur;
d) die Arbeitszuteilung an die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen sowie das Kanzleipersonal;
e) die Prozessabrechnungen;
f) die Mitteilung der Urteile und Verfügungen;
g) die Bewirtschaftung der Dokumentenvorlagen in der Informatik;
h) die Schriftgutverwaltung nach den gesetzlichen Weisungen;
i) die auf der Abteilung geführte Kasse.
4. Er oder sie wird durch den Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin vertreten.