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§ 7 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern - Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberin

Aufbauorganisation
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§ 7 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern · Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberin

1. Der Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin leitet die Zivil- und Strafabteilung in personeller und administrativer Hinsicht.

2. Er oder sie leitet die ihm oder ihr zugeteilte Abteilung in fachlicher Hinsicht.

3. Er oder sie ist Vorgesetzter oder Vorgesetzte der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen, des Kanzleipersonals und der Rechtspraktikanten und Rechtspraktikantinnen für die ihm oder ihr zugeteilte Abteilung.

4. Er oder sie erstellt zuhanden der Geschäftsleitung die Stellenpläne und die Stellenbeschreibungen, Anträge für Neueinstellungen, Aushilfen und Kündigungen von Mitarbeitenden sowie die Budgeteingaben.

5. Er oder sie ist verantwortlich für

a) die Kontrolle der Zeiterfassung;

b) die Ausstellung von Arbeitszeugnissen;

c) die Bewirtschaftung der Bibliothek im Rahmen des Voranschlags;

d) die Kontrolle über die Voranschlagskredite und das Rechnungswesen;

e) die Beantragung von Nachtragskrediten an den geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder die geschäftsleitende Amtsgerichtspräsidentin zuhanden der Gerichtsverwaltung.

6. Er oder sie ist auf der ihm oder ihr zugeteilten Abteilung verantwortlich für

a) die Unterzeichnung aller nach aussen gehenden Schriftstücke (Vorladungen, prozessleitende Verfügungen, allgemeine Korrespondenz);

b) den Erlass von fachlichen Arbeitsanweisungen;

c) die Führung der Geschäftskontrollen und der Registratur;

d) die Arbeitszuteilung an die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen sowie das Kanzleipersonal;

e) die Prozessabrechnungen;

f) die Mitteilung der Urteile und Verfügungen;

g) die Bewirtschaftung der Dokumentenvorlagen in der Informatik;

h) die Schriftgutverwaltung nach den gesetzlichen Weisungen;

i) die auf der Abteilung geführte Kasse.

7. Er oder sie wird durch den Stellvertreter oder die Stellvertreterin vertreten.

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