Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.411 CH-SO

§ 6 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern - Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen

Aufbauorganisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern · Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen

1. Die Amtsgerichtspräsidenten oder die Amtsgerichtspräsidentinnen sowie ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen entscheiden und verfügen als Einzelrichter und Einzelrichterinnen in allen Fällen, in denen sie nach der Gesetzgebung einzig zuständig sind, amten als Instruktionsrichter oder Instruktionsrichterinnen in Zivil- und Strafverfahren und sind Vorsitzende des Amtsgerichtes.

2. Sie sind in Zivil- und Strafverfahren gegenüber dem Amtsgerichtsschreiber oder der Amtsgerichtsschreiberin, dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin, den Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen sowie dem Kanzleipersonal weisungsbefugt.

3. Sie sind Aufsichtsbehörde der Friedensrichter und Friedensrichterinnen der Amtei Solothurn-Lebern.

4. Sie führen mit dem Amtsgerichtsschreiber oder der Amtsgerichtsschreiberin, dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin sowie den Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen die Beurteilungs- und Entwicklungsgespräche durch.

← § 5 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern Zweck § 7 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →