§ 6 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern - Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen
§ 6 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Solothurn-Lebern · Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen
1. Die Amtsgerichtspräsidenten oder die Amtsgerichtspräsidentinnen sowie ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen entscheiden und verfügen als Einzelrichter und Einzelrichterinnen in allen Fällen, in denen sie nach der Gesetzgebung einzig zuständig sind, amten als Instruktionsrichter oder Instruktionsrichterinnen in Zivil- und Strafverfahren und sind Vorsitzende des Amtsgerichtes.
2. Sie sind in Zivil- und Strafverfahren gegenüber dem Amtsgerichtsschreiber oder der Amtsgerichtsschreiberin, dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin, den Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen sowie dem Kanzleipersonal weisungsbefugt.
3. Sie sind Aufsichtsbehörde der Friedensrichter und Friedensrichterinnen der Amtei Solothurn-Lebern.
4. Sie führen mit dem Amtsgerichtsschreiber oder der Amtsgerichtsschreiberin, dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin sowie den Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen die Beurteilungs- und Entwicklungsgespräche durch.