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125.12 GORGO CH-SO

§ 57 Gesetz über die Gerichtsorganisation (GO) - 3. Geschäftsreglement

Gerichte - Kantonales Steuergericht[[1]](#titletitle_text_fn_305341_2_1_c)
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§ 57 GO · 3. Geschäftsreglement

1. Das Kantonale Steuergericht ordnet seine Geschäftsführung in einem Reglement.

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