125.12
GORGO
CH-SO
§ 119 Gesetz über die Gerichtsorganisation (GO) - 3. Änderung und Ergänzung der Strafprozessordnung
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 119 GO · 3. Änderung und Ergänzung der Strafprozessordnung
1. Die Strafprozessordnung (StPO) vom 7 Juni 1970 wird wie folgt geändert oder ergänzt: (hinfällig; der Text ist in der bereinigten Fassung integriert).