Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.12 GORGO CH-SO

§ 112 Gesetz über die Gerichtsorganisation (GO) - 3. Kantonales Steuergericht

Aufsicht, Berichterstattung, Rechtssetzung und elektronischer Rechtsverkehr - Berichterstattung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (128 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 112 GO · 3. Kantonales Steuergericht

1. Das Kantonale Steuergericht erstattet der Gerichtsverwaltungskommission zuhanden des Kantonsrates jährlich Bericht über seine Tätigkeit.

← § 111 GO Gesetz über die Gerichtsorganisation (GO) - Ausübung der Gerichtsbarkeit § 113 GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →