Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
124.21 CH-SO

§ 31 Gesetz über die Haftung des Staates, der Gemeinden, der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und die Verantwortlichkeit der Behörden, Beamten und öffentlichen Angestellten und Arbeiter (Verantwortlichkeitsgesetz) - Aufhebung widersprechenden Rechtes

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 31 Verantwortlichkeitsgesetz · Aufhebung widersprechenden Rechtes

1. Alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen werden aufgehoben. Insbesondere treten ausser Kraft

a) die §§ 29-39 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 23. November 1941;

b) die §§ 149 Absätze 2-4, 150, 151 Absätze 2-3, 154-158 des Gemeindegesetzes vom 27. März 1949;

c) die §§ 29-32 der Vollzugsverordnung zum Gemeindegesetz vom 13. September 1949.

2. ...

← § 30 Verantwortlichkeitsgesetz Gesetz über die Haftung des Staates, der Gemeinden, der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und die Verantwortlichkeit der Behörden, Beamten und öffentlichen Angestellten und Arbeiter (Verantwortlichkeitsgesetz) - Geltungsbereich § 32 Verantwortlichkeitsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →