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124.21 CH-SO

§ 3 Gesetz über die Haftung des Staates, der Gemeinden, der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und die Verantwortlichkeit der Behörden, Beamten und öffentlichen Angestellten und Arbeiter (Verantwortlichkeitsgesetz) - Ausschluss der Überprüfung

Haftung des Staates, der Gemeinden, der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten
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§ 3 Verantwortlichkeitsgesetz · Ausschluss der Überprüfung

1. Die Rechtmässigkeit formell rechtskräftiger Verfügungen, Entscheide und Urteile kann nicht in einem Verantwortlichkeitsverfahren überprüft werden.

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