Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
124.121 CH-SO

§ 6 Entschädigungen für Einvernahmen bei Administrativ-Untersuchungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Entschädigungen für Einvernahmen bei Administrativ-Untersuchungen

1. Das Departement des Innern kann von sich aus oder auf Antrag des Untersuchungsbeamten vom Beschwerdeführer einen Kostenvorschuss verlangen. Wenn an einem Beschwerdeentscheid ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, so ist von einem Vorschuss abzusehen.

← § 5 Entschädigungen für Einvernahmen bei Administrativ-Untersuchungen Kanton Solothurn 124.121

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →