124.121
CH-SO
§ 4 Entschädigungen für Einvernahmen bei Administrativ-Untersuchungen
§ 4 Entschädigungen für Einvernahmen bei Administrativ-Untersuchungen
1. Die Entschädigungen gehen zulasten eines besonderen Kredites, der im Voranschlag aufzunehmen ist unter «Departement des Innern, Verwaltungskosten».