124.121
CH-SO
§ 1 Entschädigungen für Einvernahmen bei Administrativ-Untersuchungen
§ 1 Entschädigungen für Einvernahmen bei Administrativ-Untersuchungen
1. Bei Administrativ-Untersuchungen sind die Einvernahmen von Amtspersonen der Gemeinden und von Zeugen nach Möglichkeit ausserhalb der Arbeitszeit dieser Personen anzusetzen.