Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
124.12 CH-SO

§ 9 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Zustellplattform

Eröffnung von Verfügungen und Entscheiden
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§ 9 V-ElÜb · Zustellplattform

1. Die Zustellung erfolgt über das Behördenportal oder eine andere anerkannte Zustellplattform.

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