124.12
CH-SO
§ 9 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Zustellplattform
Eröffnung von Verfügungen und Entscheiden
§ 9 V-ElÜb · Zustellplattform
1. Die Zustellung erfolgt über das Behördenportal oder eine andere anerkannte Zustellplattform.