124.12
CH-SO
§ 4 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Format der Eingaben
Eingaben an eine Behörde
§ 4 V-ElÜb · Format der Eingaben
1. Die Behörden machen die für die elektronische Übermittlung zugelassenen Datenformate öffentlich zugänglich und legen fest, welche einzelnen Dokumente bei Bedarf in Papierform eingereicht werden müssen.