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124.12 CH-SO

§ 4 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Format der Eingaben

Eingaben an eine Behörde
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§ 4 V-ElÜb · Format der Eingaben

1. Die Behörden machen die für die elektronische Übermittlung zugelassenen Datenformate öffentlich zugänglich und legen fest, welche einzelnen Dokumente bei Bedarf in Papierform eingereicht werden müssen.

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