124.12
CH-SO
§ 15 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Haftungsausschluss
Haftung
§ 15 V-ElÜb · Haftungsausschluss
1. Der Kanton übernimmt keine Haftung für verspätete Eingaben oder andere Versäumnisse, die auf die fehlende Funktionalität des Behördenportals zurückzuführen sind.
2. Der Kanton haftet insbesondere nicht, wenn
a) die elektronische Übermittlung über das Behördenportal nicht möglich ist;
b) das Behördenportal aus technischen Gründen vorübergehend nicht verfügbar ist;
c) das Behördenportal den Empfang einer Eingabe nicht fristgerecht bestätigt;
d) das Behördenportal keine Empfangsbestätigungen ausstellt.
3. Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäss für die weiteren vom Regierungsrat anerkannten Zustellplattformen (§ 2 Abs. 4), die vom Kanton betrieben werden.