124.12
CH-SO
§ 14 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Elektronische Signierung von E-Rechnungen
Eröffnung von E-Rechnungen
§ 14 V-ElÜb · Elektronische Signierung von E-Rechnungen
1. Die E-Rechnungen können mit einem geregelten elektronischen Siegel (Art. 2 Bst. d ZertES) oder einem anderen geeigneten Nachweis der Authentitzität des Dokuments versehen werden.
2. Das geregelte elektronische Siegel (Art. 2 Bst. d ZertES) kann im Auftrag der Behörde von den Service Providern angebracht werden.