124.12
CH-SO
§ 13 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Zeitpunkt der Zustellung von E-Rechnungen mit Verfügungscharakter
Eröffnung von E-Rechnungen
§ 13 V-ElÜb · Zeitpunkt der Zustellung von E-Rechnungen mit Verfügungscharakter
1. Wird innert 30 Tagen nach dem Versanddatum einer E-Rechnung mit Verfügungscharakter keine Zahlung geleistet, stellt die Behörde dem Rechnungsempfänger oder der Rechnungsempfängerin erneut eine Rechnung zu
a) über das Behördenportal oder eine andere anerkannte Zustellplattform;
b) als Papierdokument mit Empfangsbestätigung.
2. Die E-Rechnung mit Verfügungscharakter entfaltet ihre Wirkungen im Zeitpunkt der zweiten Zustellung.