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124.12 CH-SO

§ 13 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb) - Zeitpunkt der Zustellung von E-Rechnungen mit Verfügungscharakter

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§ 13 V-ElÜb · Zeitpunkt der Zustellung von E-Rechnungen mit Verfügungscharakter

1. Wird innert 30 Tagen nach dem Versanddatum einer E-Rechnung mit Verfügungscharakter keine Zahlung geleistet, stellt die Behörde dem Rechnungsempfänger oder der Rechnungsempfängerin erneut eine Rechnung zu

a) über das Behördenportal oder eine andere anerkannte Zustellplattform;

b) als Papierdokument mit Empfangsbestätigung.

2. Die E-Rechnung mit Verfügungscharakter entfaltet ihre Wirkungen im Zeitpunkt der zweiten Zustellung.

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