123.321
CH-SO
§ 11 Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs sowie des Bundesgesetzes über die Schuldbetreibung gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts (EV SchKG) - Änderung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 11 EV SchKG · Änderung bisherigen Rechts
1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.
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Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs sowie des Bundesgesetzes über die Schuldbetreibung gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts (EV SchKG) - Betreibungs- und Konkurskreise; Beamte (Art. 1 und 2 SchKG)
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