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123.21 ASVRGG CH-SO

§ 6 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Amtsstempel

Die öffentliche Beurkundung - Form der Urkunde
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§ 6 Amtschreibereiverordnung, ASV · Amtsstempel

1. Beim Abschluss der Beurkundung ist der Unterschrift der Amtschreiberin oder des Amtschreibers ordnungshalber der Amtsstempel beizufügen.

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