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123.21 ASVRGG CH-SO

§ 36 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Bilanz

Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Erbschaftsinventare
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§ 36 Amtschreibereiverordnung, ASV · Bilanz

1. Das inventarisierte Reinvermögen ist mittels einer Bilanz festzustellen.

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