123.21
ASVRGG
CH-SO
§ 36 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Bilanz
Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Erbschaftsinventare
§ 36 Amtschreibereiverordnung, ASV · Bilanz
1. Das inventarisierte Reinvermögen ist mittels einer Bilanz festzustellen.