123.21
ASVRGG
CH-SO
§ 27 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Anzeigepflicht nach Art. 743 ZGB
Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Dienstbarkeiten, Grundlasten und Pfandverträge
§ 27 Amtschreibereiverordnung, ASV · Anzeigepflicht nach Art. 743 ZGB
1. Wenn bei Parzellierungen das Verfahren nach Artikel 743 ZGB durchgeführt werden muss, ist in der Urkunde zu bestimmen, welche Anzeigen zu erlassen sind.