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123.21 ASVRGG CH-SO

§ 27 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Anzeigepflicht nach Art. 743 ZGB

Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Dienstbarkeiten, Grundlasten und Pfandverträge
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§ 27 Amtschreibereiverordnung, ASV · Anzeigepflicht nach Art. 743 ZGB

1. Wenn bei Parzellierungen das Verfahren nach Artikel 743 ZGB durchgeführt werden muss, ist in der Urkunde zu bestimmen, welche Anzeigen zu erlassen sind.

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