123.21
ASVRGG
CH-SO
§ 26 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Näherbau- und andere Rechte
Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Dienstbarkeiten, Grundlasten und Pfandverträge
§ 26 Amtschreibereiverordnung, ASV · Näherbau- und andere Rechte
1. Bei der Begründung von Näherbau- und anderen Rechten, die eine Aufhebung oder Abänderung von gesetzlichen Eigentumsbeschränkungen darstellen, ist auf den Vorbehalt des öffentlichen Rechts hinzuweisen.