123.21
ASVRGG
CH-SO
§ 24 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Begründung von Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechten sowie Abschluss von Vorverträgen
Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte sowie Vorverträge
§ 24 Amtschreibereiverordnung, ASV · Begründung von Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechten sowie Abschluss von Vorverträgen
1. Werden Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte begründet, oder Vorverträge abgeschlossen, ist darauf hinzuwirken, dass die spätere Abwicklung des Rechtsgeschäftes in der Urkunde genau umschrieben ist.