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123.21 ASVRGG CH-SO

§ 24 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Begründung von Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechten sowie Abschluss von Vorverträgen

Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte sowie Vorverträge
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§ 24 Amtschreibereiverordnung, ASV · Begründung von Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechten sowie Abschluss von Vorverträgen

1. Werden Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte begründet, oder Vorverträge abgeschlossen, ist darauf hinzuwirken, dass die spätere Abwicklung des Rechtsgeschäftes in der Urkunde genau umschrieben ist.

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