123.21
ASVRGG
CH-SO
§ 22 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Nutzen und Gefahr
Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Handänderungsverträge
§ 22 Amtschreibereiverordnung, ASV · Nutzen und Gefahr
1. Der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr ist zu bestimmen.