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123.21 ASVRGG CH-SO

§ 22 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Nutzen und Gefahr

Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Handänderungsverträge
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§ 22 Amtschreibereiverordnung, ASV · Nutzen und Gefahr

1. Der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr ist zu bestimmen.

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