123.21
ASVRGG
CH-SO
§ 18 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Grundstücksbeschrieb
Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Handänderungsverträge
§ 18 Amtschreibereiverordnung, ASV · Grundstücksbeschrieb
1. Handänderungsverträge haben einen vollständigen Grundstücksbeschrieb nach Grundbuch zu enthalten. Bei Abparzellierungen zu öffentlichem Strassengebiet oder ähnlichen Geschäften genügt ein gekürzter Grundstücksbeschrieb, ebenso für Vorverträge.