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123.21 ASVRGG CH-SO

§ 18 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Grundstücksbeschrieb

Einzelne Amtschreibereigeschäfte - Handänderungsverträge
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§ 18 Amtschreibereiverordnung, ASV · Grundstücksbeschrieb

1. Handänderungsverträge haben einen vollständigen Grundstücksbeschrieb nach Grundbuch zu enthalten. Bei Abparzellierungen zu öffentlichem Strassengebiet oder ähnlichen Geschäften genügt ein gekürzter Grundstücksbeschrieb, ebenso für Vorverträge.

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