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123.21 ASVRGG CH-SO

§ 1 Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien (Amtschreibereiverordnung, ASV) - Geschäftskreis

Organisation
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§ 1 Amtschreibereiverordnung, ASV · Geschäftskreis

1. Die Amtschreiberei umfasst

a) das Grundbuchamt;

b) das Erbschaftsamt;

c) das Betreibungsamt;

d) das Konkursamt;

e) das Handelsregisteramt.

2. Diese Verordnung regelt die Geschäftstätigkeit des Grundbuchamtes und des Erbschaftsamtes.

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