Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

§ 4 Archivgesetz · Dokumente

1. Dokumente sind

a) amtliche Dokumente nach § 4 des Informations- und Datenschutzgesetzes vom 21. Februar 2001 sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten, die zu deren Verständnis und Benutzung notwendig sind;

b) Dokumente nichtstaatlicher Herkunft, welche die staatliche Überlieferung ergänzen oder Überlieferungslücken schliessen.

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