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122.51 CH-SO

§ 1 Archivgesetz - Gegenstand und Zweck

Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich
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§ 1 Archivgesetz · Gegenstand und Zweck

1. Dieses Gesetz regelt die Archivierung von Dokumenten.

2. Es dient der Erhaltung, Erschliessung, Benutzung und Vermittlung des Archivguts.

Gegenstand und Zweck § 2 Archivgesetz →

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