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§ 5 Verordnung über die Delegation der Unterschriftsberechtigung in den Departementen

Departemente - Unterschriftsberechtigung in einzelnen Departementen - Geschäftskreis des Departementes für Bildung und Kultur
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§ 5 Verordnung über die Delegation der Unterschriftsberechtigung in den Departementen

1. Namens des Departementes werden unterzeichnet

a)* ...

abis)* vom Departementssekretär oder von der Departementssekretärin

1. Bewilligung des Besuchs von allgemein bildenden Schulen auf der Sekundarstufe II und von tertiären Bildungsgängen ausserhalb des Kantons.

b)* ...

c)* ...

d)* ...

e)* vom Vorsteher oder von der Vorsteherin des Volksschulamtes

1. Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Verträge über die Bildung von Schulkreisen und der öffentlich-rechtlichen Verträge zur Führung einzelner Schulstufen und Fächer ohne Schulkreisbildung (§§ 13 Abs. 4 und 15 Abs. 2 Volksschulgesetz [VSG] vom 26. Januar 2022[12]) sowie Genehmigung der kommunalen Schulordnungen (§ 74 Abs. 2 Bst. e VSG);

2. Aufnahme in das kantonale Spezialangebot Verhalten (§ 31 Abs. 4 VSG);

3. Einzelbeschulungen zu Hause nach einem Spitalaufenthalt (§ 33 Abs. 3 VSG);

4. Anordnung von Sonderschulmassnahmen (§ 35 Abs. 2 VSG);

5. Bewilligung zur beschleunigten Absolvierung der Schulpflicht (§ 45 Abs. 4 VSG);

6. Befreiung von der Schulpflicht (§ 46 Abs. 1 VSG);

7. Bewilligung des Schulbesuchs ausserhalb des Schulorts (§ 48 Abs. 2 VSG);

8. Erteilung und Entzug der Berufsausübungsbewilligungen für pädagogische und pädagogisch-therapeutische Tätigkeiten (§§ 68 und 69 VSG);

9. Erteilung und Entzug der Bewilligungen für Privatschulen und Privatunterricht (§§ 99, 100, 104 und 105 VSG);

10. Ausstellung von Gleichwertigkeitsanerkennungen (§ 33 Volksschulverordnung [VSV] vom 5. September 2022[13]);

11. Beschwerdeentscheide, die das Departement dem Volksschulamt zur Erledigung zuweist;

12. Beurlaubung von Lehrpersonen (§ 344 Gesamtarbeitsvertrag [GAV] vom 25. Oktober 2004[14]).

f)* vom Leiter oder von der Leiterin der Abteilung Berufsschulen des Amtes für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen

1. Verfügungen und Anordnungen im Zusammenhang mit der bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an der Höheren Fachschule Olten und der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen gemäss dem EG Ausbildungsfördergesetz Pflege[15].

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