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122.152 CH-SO

§ 23 Verordnung zum Katastrophengesetz - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 23 Verordnung zum Katastrophengesetz · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Änderung des Katastrophengesetzes vom 26. Juni 1983 am 1. Januar 1984 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu publizieren.

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