Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.152 CH-SO

§ 1 Verordnung zum Katastrophengesetz - Ziviler Führungsstab Kanton

Kanton - Aufgaben und Mittel
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung zum Katastrophengesetz · Ziviler Führungsstab Kanton

1. Der Zivile Führungsstab Kanton (KFS) hat im Rahmen von § 12 des Gesetzes insbesondere folgende vorbereitende Aufgaben

a) die Bearbeitung der Rechtsgrundlagen für das Funktionieren der Regierungstätigkeit in Zeiten von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen;

b) die Bezeichnung der lebenswichtigen Dienste und des dafür benötigten Personals sowie die Gewährleistung der Funktion dieser Dienste;

c) die Sicherstellung der Verbindungen, insbesondere innerhalb der Amtsstellen, zwischen ihnen, den Gemeinden und der Bevölkerung sowie mit der Armee;

d) die Anordnung von Massnahmen, welche die Moral der Bevölkerung in Zeiten von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen stärken.

Ziviler Führungsstab Kanton § 2 Verordnung zum Katastrophengesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →