Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.132 CH-SO

§ 2 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen - Delegationen im Geschäftskreis des Bau- und Justizdepartements

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen · Delegationen im Geschäftskreis des Bau- und Justizdepartements

1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.

← § 1 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen Zweck § 3 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →