122.131
CH-SO
§ 41 Gesetz über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen (Delegationsgesetz) - Aufhebung
Schlussbestimmungen
§ 41 Delegationsgesetz · Aufhebung
1. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes werden alle damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen, Kantonsratsbeschlüssen und sonstigen Erlassen aufgehoben.