Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.112 RVOV CH-SO

§ 3 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (RVOV) - Entscheide des Kollegiums

Regierungsrat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 RVOV · Entscheide des Kollegiums

1. Zu den grundlegenden und wichtigen Entscheiden, die im Kollegium getroffen werden (§ 1 Abs. 3 RVOG), gehören insbesondere die Festlegung der Regierungspolitik, wegleitende Beschlüsse in Rechtsetzungsverfahren sowie in Planungs-, Finanz-, Personal- und Aufsichtsangelegenheiten.

2. Die Mitglieder des Regierungsrates informieren das Kollegium frühzeitig über Vorkommnisse von wesentlicher Bedeutung.

3. Sie vertreten die Entscheide des Kollegiums.

← § 2 RVOV Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (RVOV) - Sitzungen § 4 RVOV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →