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122.112 RVOV CH-SO

§ 21 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (RVOV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 21 RVOV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft; ausgenommen sind die §§ 16-18 und § 20; diese treten am 1. August 2001 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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