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122.112 RVOV CH-SO

§ 19 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (RVOV) - Aufhebung von Erlassen

Schlussbestimmungen
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§ 19 RVOV · Aufhebung von Erlassen

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle damit in Widerspruch stehenden früheren Verordnungen und Beschlüsse ausser Kraft.

2. Insbesondere sind aufgehoben

a) Verzeichnis der Kern-Departemente und der Sachgebietszuteilung vom 11. Dezember 1990;

b) Reglement für die Staatskanzlei vom 19. April 1968;

c) Verordnung über die Reorganisation des Volkswirtschaftsdepartementes.

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