Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.111 RVOG CH-SO

§ 31 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 31 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung.

2. Der Regierungsrat regelt das Inkrafttreten.

← § 30 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung - Auftrag

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →