Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.111 RVOG CH-SO

§ 23 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung - d) Amtschreiberei-Inspektorat

Verwaltung - Amteiverwaltung
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§ 23 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG · d) Amtschreiberei-Inspektorat

1. Der Amtschreiberei-Inspektor oder die Amtschreiberei-Inspektorin untersteht administrativ einem Departement.

2. Das Departement kann ihm oder ihr weitere Aufgaben übertragen.

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