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122.111 RVOG CH-SO

§ 19 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung - Amteiverwaltung

Verwaltung - Amteiverwaltung
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§ 19 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG · Amteiverwaltung

1. Die Amtschreibereien und die Oberämter bilden die Amteiverwaltung.

2. Der Kanton führt pro Amtei je eine Amtschreiberei und ein Oberamt. Für die Amteien Solothurn-Lebern und Bucheggberg-Wasseramt führt er in Solothurn eine Amtschreiberei und ein Oberamt. In Grenchen und in Breitenbach führt er je eine Amtschreiberei-Filiale.

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