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121.27 IPK CH-SO

§ 7 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) - Sekretariat

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§ 7 IPK · Sekretariat

1. Die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft, die auch das Sekretariat der NWRK betreut, führt das Sekretariat der IPK.

2. Das Sekretariat hat für einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen der IPK, anderen interparlamentarischen Organisationen, insbesondere der Interkantonalen Legislativkonferenz (ILK), sowie der NWRK zu sorgen.

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