121.214
JUKOCOMJU
CH-SO
§ 9 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
Informationsrechte (vgl. KRG § 29 ff.)
§ 9 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die JUKO kann
a) ergänzende Berichte und Unterlagen anfordern;
b) im Einvernehmen mit dem Departementsvorsteher Sachbearbeiter der Verwaltung zum Geschäft befragen;
c) Besichtigungen vornehmen;
d) Inspektionen durchführen;
e) im Einvernehmen mit der Ratsleitung aussenstehende Sachverständige beiziehen.