121.214
JUKOCOMJU
CH-SO
§ 6 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
Aufgaben als Sachkommission
§ 6 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die JUKO hat als Sachkommission insbesondere folgende Aufgaben (vgl. KV Art. 72 Abs. 2, KRG § 16 Abs. 1 und GR § 30)
a) Vorberatung der in ihrem Bereich liegenden (vgl. Anhang zum GR) oder ihr von der Ratsleitung zugewiesenen Geschäfte;
b) regelmässige Verfolgung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihren Sachbereichen innerhalb und ausserhalb des Kantons;
c) Ausarbeitung von Anregungen und Vorschlägen zur Problemlösung in ihren Sachbereichen.
d) Mitwirkung bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge und Konkordate in ihren Sachbereichen, die der Genehmigung des Kantonsrates unterliegen.