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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 6 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Aufgaben als Sachkommission
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§ 6 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die JUKO hat als Sachkommission insbesondere folgende Aufgaben (vgl. KV Art. 72 Abs. 2, KRG § 16 Abs. 1 und GR § 30)

a) Vorberatung der in ihrem Bereich liegenden (vgl. Anhang zum GR) oder ihr von der Ratsleitung zugewiesenen Geschäfte;

b) regelmässige Verfolgung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihren Sachbereichen innerhalb und ausserhalb des Kantons;

c) Ausarbeitung von Anregungen und Vorschlägen zur Problemlösung in ihren Sachbereichen.

d) Mitwirkung bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge und Konkordate in ihren Sachbereichen, die der Genehmigung des Kantonsrates unterliegen.

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