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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 5 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Aufgaben als Aufsichtskommission
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§ 5 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. JUKO hat keine Weisungskompetenzen.

2. Die JUKO kann dem Rat über ihre Feststellungen jederzeit Bericht erstatten und Antrag stellen (vgl. KRG § 49 Abs. 2).

3. Die JUKO kann parlamentarische Vorstösse einreichen (vgl. GR § 79 Abs. 1) in ihren Berichten Empfehlungen abgeben und mit Nachkontrollen prüfen, ob diese Empfehlungen verwirklicht worden sind (vgl. KRG § 50 Abs. 2 und 3).

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