Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 28 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Wird eine Pressekonferenz organisiert, ist die Regierung zu orientieren.

← § 27 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn Aufgaben als Aufsichtskommission § 29 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →