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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 27 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 27 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Pressemitteilungen sind den Medien über die Parlamentsdienste zuzustellen.

2. Die Parlamentsdienste können die Mitteilungen mehrerer Kommissionen zusammenfassen.

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