121.214
JUKOCOMJU
CH-SO
§ 26 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 26 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die JUKO orientiert die Öffentlichkeit periodisch über ihre Tätigkeit (vgl. KRG § 18).
2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.