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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 26 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 26 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die JUKO orientiert die Öffentlichkeit periodisch über ihre Tätigkeit (vgl. KRG § 18).

2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.

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