121.214
JUKOCOMJU
CH-SO
§ 24 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 24 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Der Kommissionspräsident oder der von der Kommission bestimmte Kommissionssprecher kann die schriftlichen Berichte in der Ratsdebatte wenn nötig mündlich ergänzen.