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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 24 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 24 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Der Kommissionspräsident oder der von der Kommission bestimmte Kommissionssprecher kann die schriftlichen Berichte in der Ratsdebatte wenn nötig mündlich ergänzen.

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