Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 21 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Koordination mit anderen Kommissionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 21 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die JUKO unterrichtet die anderen Aufsichtskommissionen (GPK, FIKO) über Feststellungen, die deren Tätigkeitsbereiche berühren (vgl. KRG § 51).

← § 20 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn Aufgaben als Aufsichtskommission § 22 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →