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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 17 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 17 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Eine Inspektion ist dem zuständigen Departementsvorsteher in der Regel anzukündigen (vgl. KRG § 50 Abs. 1).

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