121.214
JUKOCOMJU
CH-SO
§ 16 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 16 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Erster Ansprechpartner der JUKO ist der Regierungsrat.
2. Will die Kommission ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagen, teilt sie ihm dies rechtzeitig mit.