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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 16 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 16 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Erster Ansprechpartner der JUKO ist der Regierungsrat.

2. Will die Kommission ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagen, teilt sie ihm dies rechtzeitig mit.

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